Zur Begründung führte die Klägerin im Wesentlichen aus, sie habe als Subunternehmerin der D._____ AG in Liquidation für das Projekt H._____ Asbestsanierungen vorgenommen, woraus Forderungen in der Höhe von insgesamt Fr. 792'887.40 resultierten. Diesbezüglich sei sie von der D._____ AG in Liquidation bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bezahlt worden. Die Voraussetzungen für die definitive Eintragung der beantragten Bauhandwerkerpfandrechte seien erfüllt. 7. Mit Klageantwort vom 18. März 2025 stellte die Streitberufene folgende Rechtsbegehren: