Voraussetzung ist immerhin, dass die eingeklagte Forderung mit der in Betreibung gesetzten Forderung identisch ist,46 was vorliegend zumindest teilweise der Fall ist. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, ist innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Zahlungsbefehls die Aufhebung des Rechtsvorschlags zu verlangen oder die Anerkennungsklage zu erheben (vgl. Art. 88 Abs. 2 SchKG).