Es ist nicht Aufgabe der Gegenpartei und des Gerichts, die relevanten Tatsachen aus den Beilagen zusammenzusuchen (vgl. oben E. 3.1). Mangels schlüssiger Tatsachenbehauptungen können der Klägerin die beantragten Mahngebühren über insgesamt Fr. 340.00 nicht zugesprochen werden. 7. Beseitigung Rechtsvorschlag Die Klägerin beantragt in ihrem Rechtsbegehren Ziff. 2 die Aufhebung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts S._____ (Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2024; KB 12).