Bei den Ausführungen der Beklagten in ihren Schlussvorträgen zu den vereinbarten Verträgen (vgl. KB 4-6 und Replikbeilagen 8-10) betreffend die behaupteten unterschiedlich vertraglich fixierten und effektiv verrechneten Energiepreise und der Vollversorgung handelt es sich um unechte Noven (Protokoll der Hauptverhandlung vom 28. Januar 2026, S. 5 ff.).