1.1. Zuständigkeit 1.1.1. Örtliche Zuständigkeit Die Beklagte bringt vor, die Klägerin beantrage den Rechtsvorschlag in der Betreibung des Betreibungsamtes S._____ Nr. aaa (Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2024; KB 12) aufzuheben. Die Zuständigkeit im SchKG sei geregelt durch den ordentlichen Betreibungsort (Art. 46 SchKG). Juristische Personen hätten ihren Betreibungsort an ihrem Sitz. Sitz der Beklagten sei R._____, mithin im Bezirk S._____.