5. 5.1. Mit Gesuch vom 6. September 2024 reichte die Klägerin beim Handelsgericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen ein und beantragte, die Beklagte sei zu verurteilen, ihr Fr. 41'151.00 nebst Zins zu 5 % seit 13. Juni 2024 zu bezahlen und den Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts S._____ aufzuheben. 5.2. Mit Entscheid vom 23. Oktober 2024 trat der Präsident des Handelsgerichts im Verfahren HSU.2024.39 mangels Liquidität des Sachverhalts auf das Gesuch vom 6. September 2024 nicht ein. -3-