1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 55'503.10 zuzüglich Zins von je 5 % p.a. auf Fr. 43'643.70 ab 20. Dezember 2024, auf Fr. 10'377.60 ab 12. Januar 2025 und auf Fr. 1'481.80 ab 16. Januar 2025 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Office des poursuites du district de N. wird im Umfang von Fr. 55'503.10 zuzüglich Zins von 5 % p.a. seit dem 15. April 2025 sowie im Umfang von Fr. 843.90 für die bis zum 14. April 2025 bereits aufgelaufenen Zinsen ("Taux fixe 14.04.2025") beseitigt. 3. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 3'000.00 werden der Beklagten auferlegt und sind von dieser nachzufordern.