CGS als Individualabrede vor und stellen Mahnungen dar. Da jegliche Zahlungen ausblieben, schuldet die Beklagte der Klägerin den gesetzlichen Verzugszins von 5 % p.a. für den jeweiligen Rechnungsbetrag ab dem Tag, der auf den letzten Tag der jeweiligen Frist gemäss den fünf ausgestellten Rechnungen folgt.