4.3. Mit Zahlungsbefehl vom 14. April 2025 liess die Klägerin die Beklagte für die Forderungssumme von Fr. 55'503.10 nebst Zins zu 5 % seit 15. April 2025, aufgelaufene Zinsen in der Höhe von Fr. 873.45 sowie weitere, im vorliegenden Verfahren nicht adressierte Kosten betreiben (Klage Rz. 8.1; KB 3). Die Beklagte erhob gegen den Zahlungsbefehl des Office des poursuites du district de N. (Betreibungs-Nr. aaa) am 2. Mai 2025 Rechtsvorschlag (Klage Rz. 8.1; KB 3). 5. 5.1. Mit Klage vom 10. Juli 2025 (Postaufgabe: 10. Juli 2025) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: