3. in der Schweiz Rechnungen für Eintragungen in ein Adress- bzw. Branchenverzeichnis zu versenden, ohne vorgängig einen Auftrag zur Aufnahme in dieses Verzeichnis erhalten zu haben, und 1.2. der Beklagte verpflichtet, innert 10 Tagen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist des vorliegenden Entscheids sämtliche Erklärungen abzugeben, die für die Übertragung der Domain auf die Klägerin notwendig sind. Seine Zustimmungserklärung zur Übertragung wird durch diesen Entscheid ersetzt. 2. Art. 292 StGB lautet: