23 Vgl. SK ZPO I-JENNY, 4. Aufl. 2025, Art. 106 N. 10. - 13 - Das Handelsgericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird 1.1. dem Beklagten unter Androhung der Bestrafung mit Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung i.S.v. Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall sowie einer Ordnungsbusse in Höhe von bis zu Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung, mindestens aber bis zu Fr. 5'000.00 für die Nichterfüllung mit sofortiger Wirkung verboten,