bestehende Verletzung zu beseitigen (Art. 9 Abs. 1 UWG). Auch lässt sich eine Anordnung zur Abgabe sämtlicher Erklärungen gegenüber den zuständigen Registrierungsstellen, die für eine Übertragung einer Domain auf eine andere Person erforderlich sind, aus einer gesetzlich vorgesehenen Schadenersatzklage, wie sie auch Art. 9 Abs. 3 UWG zur Verfügung stellt, ableiten.12 Passivlegitimiert ist grundsätzlich jede Person, die aufgrund ihres unlauteren Verhaltens als Störer oder Verletzer auftritt.13