3.3. Rechtliches Aktivlegitimiert ist nach Art. 9 UWG unter anderem, wer durch unlauteren Wettbewerb in seiner Kundschaft, seinem Kredit oder beruflichen Ansehen, in seinem Geschäftsbetrieb oder sonst in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt wird. Verlangt wird eine Teilnahme am wirtschaftlichen Wettbewerb.11 Der aktivlegitimierte Kläger kann dem Richter unter anderem beantragen, eine drohende Verletzung zu verbieten und eine