gehalten wurde (Klage Rz. 35 ff.). Auch auf der Website des Beklagten wurde das Logo benutzt. Darüber hinaus war der gesamte "Look and Feel" der Website identisch mit jenem von (Klage Rz. 41 f.). Der Beklagte betrieb erheblichen Aufwand, um die Klägerin zu imitieren (Klage Rz. 43). Bei der Klägerin und den Medien sind zahlreiche Reklamationen von ihren Kunden eingegangen (Klage Rz. 44 ff.; KB 24 f.).