Der strittige Marktauftritt unter erfolgt in der ganzen Schweiz. Zudem wurde vom Beklagten auch mindestens einem Kunden der Klägerin in Lenzburg (AG) eine der streitgegenständlichen Rechnungen geschickt (KB 2). Der Erfolgsort liegt damit auch im Kanton Aargau, womit die aargauischen Gerichte örtlich zuständig sind.