'Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.'" 4.3. Mit Entscheid vom 1. Mai 2025 bestätigte der Präsident diese Anordnung und setzte der Klägerin eine Prosekutionsfrist bis zum 4. Juli 2025 an. -4- 5. 5.1. Mit Klage vom 3. Juli 2025 (Postaufgabe: 3. Juli 2025) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: 5.2. Die Eingangsverfügung vom 7. Juli 2025 wurde dem Beklagten, nachdem die postalische Zustellung scheiterte, am 30. Juli 2025 polizeilich zugestellt.