3.2. Der Beklagte betrieb bis zu dessen gerichtlichen Verbot unter anderem die Website , auf der er ein mit vergleichbares Adress- und Branchenverzeichnis führte (Klage Rz. 30). In diesem Zusammenhang verschickte der Beklagte unter anderem Rechnungen für Einträge in seinem Adress- und Branchenverzeichnis (Klage Rz. 31). 3.3. Nach Erhalt der ersten Kundenbeschwerden wollte die Klägerin den Beklagten mit Brief vom 27. März 2025 mahnen und dazu auffordern, die Nutzung der täuschenden Kennzeichen und den Versand von Rechnungen einzustellen (Klage Rz. 48; KB 26). Die Zustellung scheiterte indessen (Klage Rz. 49 f.).