4. Prozesskosten Das Ausstandsverfahren ist als gesondertes Verfahren kostenpflichtig, wenn das Ausstandsbegehren abgewiesen wird.19 Über die Kostenverlegung des Hauptverfahrens kann im Ausstandsverfahren nicht entschieden werden (§ 19 Abs. 1 EG ZPO AG e contrario).