Im Sinne eines letzten Versuchs, eine Einigung zu erzielen, ist es in Vergleichsverhandlungen nicht unüblich, auf die potenziell einschneidenden Konsequenzen eines formellen Entscheids zu verweisen. Äussert sich der Rechtsvertreter einer Partei, wie vorliegend, überdies in sehr absoluter Art und Weise, sind auch energischere Reaktionen des zuständigen Richters weniger streng zu beurteilen. Um sich bei der betroffenen Partei, insbesondere juristischen Laien, neben den absoluten Ausführungen des Rechtsvertreters Gehör zu verschaffen, kann es angemessen sein, auf drastischere Formulierungen zurückzugreifen.