3.2. Sonstige Äusserungen des Instruktionsrichters Der Instruktionsrichter bestreitet nicht, anlässlich der Instruktionsverhandlung am 17. September 2025 kurz vor deren Abschluss "Erfolge dann ein Urteil, sei sie [die Beklagte] tot" gesagt bzw. auf Erwiderung des Rechtsvertreters der Beklagten hin "dann sei man halt nicht tot, sondern Konkurs" ergänzt zu haben.