1.3. Klägerin 1.3.1. Zur Würdigung der Sach- und Rechtslage Gemäss der Klägerin sei der Instruktionsrichter ausgesprochen fundiert und sachlich auf die rechtliche Ausgangslage sowie die Umstände des -6- konkreten Falls eingegangen. Er habe mindestens 10 Minuten namentlich zur Abgrenzung von Akonto- und Teilrechnungen sowie zur Abrechnungspflicht für Auslagen mit Bezugnahme auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung referiert (Stn. Klägerin Rz. 5).