Hintergrund sei gewesen, dass die Beklagte innerhalb der informellen Parteibefragung ausführte, sie habe infolge der Zahlungsausstände der Klägerin die Rechnung der ABC GmbH über Fr. 63'669.59 nicht bezahlen können und sei von Letzterer betrieben worden. Für den Instruktionsrichter sei dies ein Indiz gewesen, dass es um die finanziellen Verhältnisse der Beklagten nicht zum Besten stehe und die Beklagte bei Gutheissung der Klage die eingeklagte Forderung von knapp Fr. 800'000.00 nicht werde unverzüglich bezahlen können. Im ungünstigsten Fall sei mit ihrem Konkurs zu rechnen. Dieser Hinweis sei alles andere als ab- oder geringschätzend gewesen.