1.2.2. Sonstige Äusserungen des Instruktionsrichters Nachdem der Rechtsvertreter der Klägerin einen vom Instruktionsrichter unkommentierten Vergleichsvorschlag von rund Fr. 700'000.00 offeriert habe, sei dem Rechtsvertreter der Beklagten das Wort gegeben worden. Dieser habe mitgeteilt, die Beklagte werde keinen Vergleich abschliessen.