dabei die Umstände des konkreten Falls betreffend die Frage, ob Akontooder Teilrechnungen vereinbart wurden, nicht im Geringsten gewürdigt (Gesuch Rz. 5). Vom präsentierten Vergleichsangebot in Höhe von rund Fr. 400'000.00 sei vermutlich auch die Klägerin nicht überzeugt gewesen und habe ihrerseits Fr. 700'000.00 angeboten (Gesucht Rz. 6).