1. Parteibehauptungen 1.1. Beklagte 1.1.1. Zur Würdigung der Sach- und Rechtslage Die Beklagte beruft sich auf Art. 47 Abs. 1 lit. f ZPO. Der Instruktionsrichter habe sich nur kurz und ohne juristische Tiefe zur Sach- und Rechtslage geäussert, sei auf die einzelnen eingeklagten Positionen überhaupt nicht im Detail eingegangen und habe die Argumente der Beklagten kaum bis gar nicht gewürdigt. Ohne nachvollziehbare Begründung habe er die vertraglichen Unterlagen einseitig zu Gunsten der Klägerin ausgelegt und -4-