4.3.5.4. Verzugszinsen Die Kläger machen zudem einen Verzugszins von 5 % auf einen Betrag von Fr. 3'658'309.00 zwischen dem 4. September 2023 und 30. Oktober 2023, auf einen Betrag von Fr. 3'568'309.00 zwischen dem 31. Oktober 2023 und 5. Januar 2024 sowie auf einen Betrag von Fr. 845'605.00 ab 6. Januar 2024 geltend.