4.3.5.3. Zwischenfazit Zusammengerechnet schuldet die Beklagte den Klägern sowohl den Ersatz des Mindererlöses in Höhe von Fr. 705'509.00 als auch den Ersatz der Maklerkosten in Höhe von Fr. 79'428.00, was gesamthaft einen Betrag von Fr. 784'937.00 ergibt.