Abweichend zur eben genannten Regelung wird in Ziff. 1 der Zusatzvereinbarung (KB 32) Folgendes festgehalten: "D._____ hat sich im Einvernehmen mit A._____/B._____ entschlossen, an ihrer Stelle durch einen Makler einen Käufer/eine Käuferin suchen zu lassen. Sollte dabei gegenüber dem Preis in der Kaufverpflichtung ein geringerer Erlös erzielt werden können, würde D._____ entweder die Kaufverpflichtung selbst erfüllen oder die Differenz zwischen Preis gemäss Kaufverpflichtung und erzieltem Kaufpreis durch eine entsprechende Barzahlung ausgleichen."