3.1.3. Würdigung 3.1.3.1. Vereinbarung vom 4. März 2020 Die Parteien sahen in der Ziff. V des öffentlich beurkundeten Vertrages vom 4. März 2020 vor, dass sich die Beklagte dazu verpflichtet, eine Ersatzkäuferschaft zu finden, welche die Kaufobjekte zu den Bedingungen gemäss Ziff.