Das Recht auf Beweis schliesst eine vorweggenommene (antizipierte) Würdigung von Beweisen nicht aus. Die Behörde kann auf ein beantragtes Beweismittel verzichten, wenn sie ohne Willkür in vorweggenommener Beweiswürdigung annehmen durfte, eine weitere Beweiserhebung würde ihre Überzeugung nicht beeinflussen.16 Zwar ist vorliegend aktenkundig, dass J._____ unter anderem an der Besprechung vom 7. März 2018 (KB 10 – 11) und derjenigen vom 13. Januar 2020 (KB 24) teilgenommen hat.