2.4.2.8. Redimensionierte Erweiterung Nach der Ziff. II./1. der Kaufverpflichtung (KB 25, S. 2) verpflichtet sich die Beklagte sowohl bei der 'Erweiterung Ost' als auch bei einer redimensionierten Erweiterung Ost zum Kauf der Liegenschaften. Da der Betrag somit pauschal geschuldet sei, zeige dies nach der Auffassung der Beklagten, dass es nicht um irgendwelche Beeinträchtigungen der klägerischen Liegenschaften durch das Abbauvorhaben gegangen sei.