Auf dem Plan 'Ausgangszustand, Zustand Ende 2021' ist ersichtlich, dass das Gelände ausgehend von den Liegenschaften der Kläger in Richtung des östlichen Rands des geplanten Abbaugebietes einen Anstieg von rund 20 – 30 Höhenmeter aufweist. Die Erweiterung ist in einer Entfernung von rund 100 m zum nächstgelegenen Punkt auf einer der beiden streitgegenständlichen Parzellen geplant. Der Abstand zwischen dem Rand des Abbaugebietes und dem Haus beläuft sich auf rund 200 m. Obgleich der östliche Rand dadurch deutlich näher an die Parzellen bzw. das Haus rückt, betrug die Distanz zum Abbaugebiet an einer anderen Stelle auch vor der Erweiterung rund 100 m bzw. zum Haus rund 200 m.