Dem Bericht der O._____ vom 5. September 2017 kann entnommen werden, dass der Steinbruch von der Liegenschaft aus nicht zu sehen ist (KB 9, S. 7). Den weiteren Ausführungen im Bericht kann entnommen werden, dass eine Erweiterung des Steinbruchs, so dass der Steinbruch von der Liegenschaft sichtbar ist, zu einer deutlichen Verschlechterung der Mikrolagenqualität führen würde (KB 9, S. 10).