2.4.2.4. Anwaltliche Vertretung Auch läuft das Vorbringen der Beklagten, dass die Kläger im ganzen Prozess der Verhandlungen mit der Beklagten anwaltlich vertreten gewesen sind und der Rechtsvertreter der Kläger um die Rechtsprechung betreffend verpönte Kommerzialisierung einer Rechtsposition im Zusammenhang mit baurechtlichen Einsprachen und Einwendungen hätte wissen müssen (Antwort Rz. 23; Duplik Rz. 9), ins Leere. Denn für die Beklagte hat im relevanten Zeitraum Dr. I._____ die Vertragsverhandlungen geführt, welcher ebenfalls Rechtsanwalt ist (vgl. z.B. KB 11, 16).