"Wenn D._____ Mühe haben sollte, die von meiner Klientschaft ins Feld geführte Entwertung ihrer Heimstatt im Quantitativ zu teilen, so möge sie doch den wirtschaftlichen Wert der Gegenleistung meiner Klientin (Verzicht auf jahrelange Rechtsverfahren) angemessen würdigen. Was diesbezüglich auf D._____ zukäme, lässt sich unschwer aus den substantiellen Einwendungen meiner Klienten gegen die Teilzonenplanänderung ableiten."