11 Vgl. WIEGAND, Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahre 1997, ZBJV 134/1998, S. 681; BGer 4A_73/2021 vom 1. Juni 2021 E. 4.3.2. - 23 - Das eben Gesagte gilt es auch bei der Würdigung der im Rahmen der E- Mail vom 22. April 2019 getätigten Aussagen der Klägerschaft, mit welcher die Beklagte die nicht schutzwürdigen Interessen der Kläger nachweisen möchte (KB 15), zu beachten: