teln gehabt hätten und sich der wirtschaftliche Wert des Verzichts bloss aus dem möglichen Schaden wegen der Verlängerung des Teilzonenplanungsverfahrens ergäbe. Einerseits gilt es zu beachten, dass der Wert des Verzichts ein zulässiger Gegenstand einer Vereinbarung sein kann, da mit dem Abschluss des Vergleichs die mit der Opposition einhergehende Ungewissheit beseitigt wird.