Der Aktennotiz über die Besprechung vom 18. März 2019 (KB 14) kann entnommen werden, dass von Seiten der Kläger gesagt wurde, dass die Beklagte die Preisdifferenz zwischen rund Fr. 2'760'000.00 und Fr. 3'500'000.00 als Preis dafür nehmen solle, dass die Kläger ihren Widerstand gegen den zusätzlichen Abbau aufgeben und kein jahrelanges Justizverfahren geführt werden muss. Diese Aussage der Kläger vom März 2019 weist entgegen der beklagtischen Auffassung nicht nach, dass die Kläger keine schutzwürdigen Interessen an der Ergreifung von Rechtsmit-