2.4.2.3. Vertragsentstehung Aufgrund des E-Mail-Verlaufs vom 8. und 9. März 2018 (KB 10, 11) ist davon auszugehen, dass die Beklagte zumindest Anfang März 2018 die Auffassung geteilt hat, dass durch den von der Beklagten geplanten Materialabbau am C die streitgegenständliche Liegenschaft entwertet würde. Zwar erfolgt im Rahmen dieser E-Mail von I._____ der Hinweis, dass diese Ansicht noch unverbindlich sei (KB 11).