Allerdings hat derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen zu beweisen, aus denen er die Sittenwidrigkeit des Vertrages ableiten möchte. Somit ist der Richter nicht gehalten, von sich aus ein Untersuchungsverfahren anzustellen.7 2.4.2. Würdigung Die Beklagte macht geltend, dass die Kläger den aus der Erhebung der Einwendungen und sonstigem Widerstand resultierenden Verspätungsschaden der Beklagten kommerzialisiert hätten.