2.4.1.2. Beweislast Bei der Wertung, ob der festgestellte Sachverhalt einen Verstoss gegen die Kriterien der vertraglichen Inhaltskontrolle der Art. 19, 20 des Obligationenrechts beinhaltet, handelt es sich um eine von Amtes wegen zu klärende Rechtsfrage. Allerdings hat derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen zu beweisen, aus denen er die Sittenwidrigkeit des Vertrages ableiten möchte.