Nach der Auffassung der Kläger sei es fraglich, weshalb die vom rechtskundigen Volljuristen und Anwalt Dr. I._____ vertretene Beklagte vorbehaltlos eine notarielle Urkunde unterschreibe, wenn sie diese für sittenwidrig gehalten habe. Die Verhandlungsführung der beteiligten Juristen sei ohne jegliche Aggression mit grossem gegenseitigem Respekt in einem angenehmen Klima geführt worden. Von den Klägern wird bestritten, dass sie sich unfair verhalten und Druck ausgeübt oder gedroht hätten.