Die Beklagte behauptet sodann, dass sie sich aufgrund der klägerischen Ankündigung der jahrelangen Verzögerung des Abbauprojekts gezwungen gesehen habe, dem Vertrag über die Begründung einer Kaufverpflichtung zuzustimmen. Dies, obwohl der vereinbarte Kaufpreis für die Liegenschaften zu rund einem Viertel über dem von O._____ ermittelten Marktwert gelegen habe und die von den Klägern einseitig festgesetzte Forderung von der Beklagten als zu hoch und zu keinem Zeitpunkt als gerechtfertigt empfunden worden sei.