Sodann spiele ein Liebhaberwert ohnehin keine Rolle, da allgemein bekannt sei, dass ideelle Komponenten nicht Bestandteil einer Marktbeurteilung seien und deshalb auch bei Verkäufen nicht entschädigt bzw. gelöst werden könnten. So sei auch der tatsächlich realisierte Verkaufspreis Fr. 550'000.00 tiefer ausgefallen als der im Rahmen der Kaufverpflichtung festgehaltene Betrag in Höhe von Fr. 3'500'00.00. Somit handle es sich bei einem Preis in Höhe von Fr. 2'950'000.00 um einen auf dem Markt Ende 2023 erzielbaren Preis und damit um den Marktpreis der Liegenschaften.