3.8. Mit Eingaben vom 5. November 2024 (Klägerin) bzw. 6. November 2024 (Beklagte) reichten die Parteien ihre schriftlichen Schlussvorträge ein. 3.9. Mit Verfügung vom 7. November 2024 wurden den Parteien die Schlussvorträge jeweils zur Kenntnisnahme zugestellt. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gehören zu den Prozessvoraussetzungen (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO), welche von Amtes wegen zu prüfen sind (Art. 60 ZPO). - 10 -