3. Prozessgeschichte 3.1. Klage Mit Klage vom 27. Februar 2024 (Postaufgabe: 28. Februar 2024) stellten die Klägerin 1 und der Kläger 2 die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, den Kläger den Betrag von CHF 845'605 zuzüglich Verzugszins zu 5 % auf CHF 784'937 ab 6. Januar 2024 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)." Die Kläger begründeten ihre Rechtsbegehren im Wesentlichen damit, dass sich die Beklagte des Vertragsbruches schuldig gemacht habe.