Die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch verzögerte sich wegen der erforderlichen Zustimmung der Abteilung Landwirtschaft bis Ende Januar. Der Kaufpreis wurde aber mit einer Anzahlung von Fr. 90'000.00 am 3. Oktober 2023 und einer Schlusszahlung von Fr. 2'860'000.00 am 5. Januar 2024 schon vor dem Grundbucheintrag beglichen (Klage Ziff. B.I.16; Antwort Rz. 49 – 50; KB 46). 2.7.3. Provisionsanspruch Maklerin Am 14. Dezember 2023 hatte die Maklerin mit Fr. 79'428.75 ihren vertraglichen Provisionsanspruch in Rechnung gestellt. Die Kläger beglichen die Rechnung zu Beginn des Jahres 2024 (Klage Ziff. B.I.16; Antwort Rz. 49 – 50; KB 47 – 48).