2.5. Vertragsabwicklung 2.5.1. Aufforderung zur Erfüllung der Kaufverpflichtung Infolgedessen lösten die Kläger die Kaufverpflichtung nach Ziff. II./1. des Vertrages vom 4. März 2020 aus. Daraufhin hat am 24. März 2022 eine von der Beklagten gewünschte Koordinationssitzung bezüglich der Ausführung und Modalitäten des Ausschreibungsprozesses stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass die Kläger als Verkaufspartei und Auftraggeber des von der Beklagten zu bestimmenden Maklers auftreten und die Beklagte im Hintergrund bleibe. Ziel der Verkaufsbemühungen sollte das Erreichen des Basispreises von Fr. 3'500'000.00 sein (Klage Ziff. B.I.10; Antwort Rz. 34 – 35; KB 27 – 28).