2.2.9.2. Inhalt Mit dem öffentlich beurkundeten Vertrag vom 4. März 2020 hat sich die Beklagte verpflichtet, einen Kaufvertrag mit den Klägern des Inhalts abzuschliessen, dass die Beklagte die Grundstücke GB X._____ Nr. aaa und bbb innert 18 Monaten auf erste Anforderung der Verkäuferschaft hin zu einem Basiskaufpreis von Fr. 3'500'000 erwirbt, sofern die 'Erweiterung Ost' oder eine redimensionierte 'Erweiterung Ost' im Rahmen der Teilnutzungsplanungsänderung 'Abbaugebiete' rechtskräftig in eine Materialabbauzone umgezont ist und die Kläger Ziff. VI./4. einhalten (KB 25 Ziff. II./1, III./1).