2.2.4. Vertragsentwurf Die Bearbeitung eines Schadloshaltungskonzeptes dauerte nach der unbestrittenen Darstellung der Kläger länger als vorgesehen. Am 5. Dezember 2018 unterbreiteten die Kläger der Beklagten einen ausformulierten Vertragsentwurf, welcher von einer Urkundsperson des Kantons L._____ errichtet wurde.